Infos zu Erziehungsstellen 34 SGBVIII
 
Erziehungsstelle Husen

Pädagogik und Recht

„GEWALTVERBOT IN DER ERZIEHUNG“- WAS IST MACHTMISSBRAUCH?

Sich des gesellschaftlichen Doppelauftrags „Hilfe“ und „Kontrolle“ bewusst zu sein, ist Grundvoraussetzung für verantwortungsorientierte Professionalität in außerfamiliärer Erziehung. Diese für anvertraute Kinder/ Jugendliche zu erfüllenden Aufträge sind im Lichte des Kindeswohls, somit auch der Kindesrechte, transparent und nachvollziehbar (fachlich legitim) umzusetzen.

FRAGEN IN SCHWIERIGEN SITUATIONEN DES PÄDAGOG. ALLTAGS

Wann handle ich „fachlich legitim“, wann rechtmäßig? Wo endet Pädagogik, beginnen Machtmissbrauch = Gewalt = „pädagogische Kunstfehler“ = Kindesrechtsverletzung?


Link: www.paedagogikundrecht.de/